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Übersteigschutz am Zaun: Ab wann ist er erlaubt?
Übersteigschutzmaßnahmen wie Spitzen, Speere oder Abweisrollen sollen Zäune schwerer überwindbar machen. Doch wer denkt, dass man sie einfach auf jeden Gartenzaun setzen darf, liegt falsch: Laut dem aktuellen Beschluss der RAL-Gütegemeinschaft Metallzauntechnik gilt ganz klar – Übersteigschutz ist nur bei Zäunen ab einer Höhe von 1,80 Metern zulässig.
Diese Regel dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der optischen, städtebaulichen und nachbarschaftlichen Verträglichkeit von Zaunanlagen.
Was zählt als Übersteigschutz?
Zur Kategorie Übersteigschutz zählen z. B.:
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Spikes oder Dreikantaufsätze
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Speerartige Zaunspitzen
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Abweisrollen oder -arme
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nach innen oder außen gebogene Streben
Diese Bauteile sind nicht per se verboten, aber eben an klare Voraussetzungen gebunden.
Warum genau erst ab 1,80 Meter?
Die Grenze von 1,80 m wurde von der RAL-Gütegemeinschaft Metallzauntechnik e. V. festgelegt, um eine objektive Mindesthöhe für Sicherheitszäune zu definieren. Erst ab dieser Höhe wird ein Zaun offiziell als schwer überwindbar eingestuft – vorher gelten Übersteigschutzmaßnahmen als überzogen oder gar gefährlich.
Zudem könnten Übersteigschutzvorrichtungen an niedrigeren Zäunen eine Gefährdung für Passanten, Tiere oder Kinder darstellen – was rechtlich schnell zu Problemen führen kann.
Was muss ich als Grundstücksbesitzer beachten?
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Keine Übersteigsicherung an Zäunen unter 1,80 m – unabhängig von Material oder Grundstückslage.
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Genehmigungspflicht prüfen: In vielen Gemeinden sind Zäune mit Übersteigschutz melde- oder genehmigungspflichtig.
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Nachbarschaftsrecht einhalten: Besonders an Grundstücksgrenzen kann der Eindruck von „Abwehranlagen“ das Verhältnis belasten.
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Alternativen wählen: Wenn der Zweck des Übersteigschutzes Einbruchschutz ist, kann auch ein pulverbeschichteter Gittermattenzaun mit hoher Stabilität und Höhe eine dezente Lösung sein.
Tipp vom Profi: Sicherheit mit Augenmaß planen
Wir von DRAHT-AS beraten Sie gerne zu zulässigen Zaunhöhen und passenden Übersteigschutzlösungen – nach den RAL-Richtlinien und regionalen Bauvorschriften. So bleibt Ihre Zaunanlage nicht nur sicher, sondern auch optisch und rechtlich im grünen Bereich.
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