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Vogelschutzzeiten beim Heckenschnitt – worauf Sie beim Zaunbau achten sollten
Wenn Sie einen neuen Zaun planen und dafür eine bestehende Hecke entfernen oder zurückschneiden möchten, müssen Sie gesetzliche Vorgaben zum Vogelschutz beachten. Denn Hecken, Gebüsche und Sträucher bieten zahlreichen heimischen Vogelarten wertvollen Lebensraum – besonders in der Brutzeit. In Deutschland – und speziell bei uns in Baden-Württemberg – gelten daher bestimmte Schnittverbote, die Sie bei der Gartenplanung und beim Zaunbau unbedingt berücksichtigen sollten.
Wann ist das Schneiden von Hecken verboten?
Laut §39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis zum 30. September radikal zu schneiden oder zu roden. In dieser Zeit befinden sich viele Vögel in der Brutphase, und das Zerstören ihrer Nistplätze kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Was erlaubt ist:
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Pflege- und Formschnitte sind erlaubt, sofern keine Vögel darin brüten.
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Ein leichter Rückschnitt zur Verkehrssicherung oder zur Pflege ist zulässig – mit Vorsicht und Rücksicht.
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Vor jedem Schnitt ist zu prüfen, ob sich aktive Nester in der Hecke befinden.
Was verboten ist:
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Komplette Rodung oder starker Rückschnitt in die Substanz der Pflanze.
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Entfernen oder Zerstören von Hecken während der Hauptbrutzeit.
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Störungen brütender Vögel.
Zaunbau und Heckenschnitt: Das sollten Sie beachten
Gerade bei der Errichtung neuer Zäune, Sichtschutzelemente oder Toranlagen kommt es häufig vor, dass eine vorhandene Hecke im Weg ist oder durch neue Strukturen ersetzt werden soll. Wichtig: Planen Sie solche Arbeiten außerhalb der Vogelschutzzeiten, also idealerweise im Zeitraum zwischen Oktober und Februar. In dieser Zeit ist es möglich, Hecken ohne gesetzliche Einschränkungen zurückzuschneiden oder zu entfernen – sofern keine anderen Artenschutzauflagen greifen.
Wenn Sie also eine Zaunanlage im Frühjahr oder Sommer realisieren möchten, sollte der Rückschnitt bereits im Vorjahr erledigt worden sein. Andernfalls drohen Verzögerungen oder sogar Bußgelder.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Auch in Baden-Württemberg gilt die bundesweite Regelung nach §39 BNatSchG. Zusätzlich können regionale oder kommunale Verordnungen Einschränkungen enthalten. Daher empfehlen wir: Holen Sie sich im Zweifel Auskunft bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder lassen Sie sich von uns als Fachbetrieb beraten.
DRAHT-AS unterstützt Sie nicht nur beim professionellen Zaunbau, sondern berät Sie auch zur naturschutzkonformen Planung Ihrer Projekte – inklusive aller geltenden Fristen und Vorschriften.
Unser Tipp: Projekt clever timen – Natur und Termine in Einklang bringen
Ein funktionaler, langlebiger Zaun und der Schutz unserer heimischen Tierwelt schließen sich nicht aus. Wer rechtzeitig plant und Rücksicht nimmt, profitiert doppelt: von einem rechtssicheren Bauprojekt und einem wertvollen Beitrag für die Artenvielfalt.
Unser Team hilft Ihnen gerne bei der Terminplanung, der Abstimmung mit Behörden und der Umsetzung vor Ort – ob im privaten Garten, für gewerbliche Anlagen oder im öffentlichen Raum.
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