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Wie hoch darf ein Sichtschutzzaun sein? Das sollten Sie in Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden & Umgebung wissen
Ein Sichtschutzzaun sorgt für Privatsphäre im Garten – doch wie hoch darf er eigentlich sein? Diese Frage stellen sich viele Grundstückseigentümer in der Region Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden, Gaggenau, Durmersheim, Gernsbach, Kuppenheim, Ettlingen, Rheinstetten, Neureut oder Malsch. Die Antwort ist leider nicht ganz so einfach, denn die Vorgaben unterscheiden sich je nach Ort, Lage und Bebauungsplan.
Als Zaunbau-Spezialist für die gesamte Region wissen wir: Wer sich vorher informiert, spart Ärger – und mitunter auch Geld.
Keine Rechtsberatung – aber hilfreiche Praxisinfos
Wir möchten an dieser Stelle betonen: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wir teilen unsere Erfahrung als regionaler Fachbetrieb für Zaunanlagen im Großraum Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir, sich an das zuständige Bauamt vor Ort zu wenden.
Bebauungsplan: Der erste Blick zählt
Ganz gleich ob in Karlsruhe, Gaggenau, Durmersheim oder Kuppenheim – der wichtigste erste Schritt ist ein Blick in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Dort sind oft konkrete Angaben zur zulässigen Höhe von Sichtschutzzäunen enthalten.
Wichtig zu wissen: Selbst innerhalb einer Stadt wie Rastatt oder Ettlingen können unterschiedliche Regelungen gelten – manchmal sogar zwischen zwei Grundstücken auf gegenüberliegenden Straßenseiten!
Deshalb: Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen wie „Beim Nachbarn steht auch so ein Zaun“. Prüfen Sie immer Ihre eigene Grundstückssituation.
Was, wenn kein Bebauungsplan existiert?
Wenn in Gemeinden wie Malsch, Neureut, Rheinstetten oder Gernsbach kein spezieller Bebauungsplan vorliegt, greift in Baden-Württemberg das Nachbarschaftsrecht (§ 11 NachbG BW). Es besagt in Kurzform:
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Ein Sichtschutzzaun darf an der Grundstücksgrenze maximal 1,50 m hoch sein – ohne Zustimmung des Nachbarn.
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Rückt man mit dem Zaun von der Grenze ab, kann er höher sein.
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Faustregel: 1 cm Abstand zur Grenze = 1 cm mehr Höhe
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Beispiel: 50 cm Abstand = bis zu 2 m Höhe möglich
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Achtung: Diese Faustregel ist nicht rechtsverbindlich, wird aber häufig als praktikable Lösung anerkannt.
Höher bauen mit Nachbar-Zustimmung
Wenn Sie beispielsweise in Kuppenheim, Baden-Baden oder Ettlingen gemeinsam mit Ihrem Nachbarn einen höheren Sichtschutzzaun (z. B. 1,80 m oder 2 m) planen, ist das grundsätzlich möglich – sofern beide Parteien zustimmen und keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dagegensprechen.
Unser Tipp:
✅ Legen Sie das geplante Angebot zur Einsicht vor
✅ Lassen Sie sich das Einverständnis schriftlich geben
✅ Fragen Sie bei Unklarheiten beim Bauamt nach
Das gilt besonders in Neubaugebieten wie z. B. in Rastatt, Gaggenau oder Rheinstetten, wo oft spezielle Gestaltungsvorgaben bestehen.
Unsere Empfehlung für die Region Karlsruhe – Rastatt – Baden-Baden
Ob in Gernsbach, Durmersheim, Kuppenheim oder Ettlingen: Wer seinen Sichtschutzzaun sauber plant und mit Nachbarn und Behörden abstimmt, beugt Streitigkeiten vor. Wir von DRAHT-AS unterstützen Sie dabei – mit Erfahrung, Fachwissen und individueller Beratung direkt vor Ort.
Als Ihr regionaler Partner für hochwertigen Zaunbau in Mittelbaden beraten wir Sie gerne persönlich – ob Sie in Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden oder den umliegenden Gemeinden leben.

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