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Zaunbau in Wasserschutzgebieten (Baden-Württemberg): Regeln und umweltfreundliche Materialien
Gesetzliche Vorgaben und Behördenempfehlungen
Im Wasserschutzgebiet (WSG) dürfen Bauvorhaben nur mit Genehmigung der Wasserbehörde durchgeführt werden. Dabei gilt das Bundes-Wasserhaushaltsgesetz (§51 WHG) in Verbindung mit landesrechtlichen Vorschriften (z.B. Wassergesetz Baden-Württemberg). Die Behörden orientieren sich an den DVGW-Regelwerken für Trinkwasserschutz, etwa Arbeitsblatt W101, das Verhaltensauflagen nennt. So wird im Genehmigungsbescheid etwa darauf hingewiesen, dass ausschließlich Baustoffe verwendet werden dürfen, die keine auslaugbaren, wassergefährdenden Bestandteile enthalten. Praktisch bedeutet dies: In WSG–Zonen darf kein Material ins Erdreich eingebracht werden, das Schwermetalle oder Schadstoffe abgibt (Wassergefährdungsklasse I). Feuerverzinkter Stahl fällt – obwohl oft als Standard gewählt – als metallischer Baustoff kritisch ins Gewicht, weil die Zinkschicht unter Witterung angreifbar ist. In der Regel muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist (z.B. bei Versickerungsanlagen oder großflächiger Versiegelung). Für Bauherren empfiehlt es sich, vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt oder einer Wasserbehörde Kontakt aufzunehmen und die geltenden Vorschriften (z.B. nach Wasserschutzverordnung oder SchALVO) zu klären.
Umweltproblematik: Zinkauswaschung und Grundwasserbelastung
Feuerverzinkte Metalloberflächen können bei Regen beträchtliche Mengen Zink in das Niederschlagswasser abgeben. Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass von zinkhaltigen Flächen – ähnlich wie von Kupferflächen – beim Abfließen lösliche und unlösliche Zinkverbindungen abgeschwemmt werden, die für die Umwelt (Böden, Wasser) problematisch sind. Regenwasser von Dach- oder Bodenflächen mit Kupfer‑ oder Zinkanteilen ist daher deutlich stärker mit Schwermetallen belastet als reines Regenwasser. Gischt und Staubpartikel auf verzinkten Zäunen können den Effekt noch verstärken. Gelangt dieses kontaminierte Wasser in den Boden oder unzureichend gereinigt ins Grundwasser, kann es die Wasserqualität beeinträchtigen (Kupfer und Zink sind auch im Trinkwasser nur in sehr niedrigen Konzentrationen erlaubt).
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Auswaschung durch Regen: Bei Regen löst sich die Zinkoberfläche (z.B. durch Bildung von Zinkoxiden bzw. Zinkhydroxiden) teilweise auf, sodass Zinkionen ins Versickerungswasser gelangen. Dieser Effekt wird vor allem auf frequent bewitterten Flächen deutlich.
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Grundwasserbelastung: Zink ist im Boden nur begrenzt festgelegt. Langfristig können sich erhöhte Zinkkonzentrationen im Boden und Grundwasser ansammeln – das ist gerade im WSG unerwünscht. Verschiedene Studien zeigen, dass Metallflächen in Siedlungs- und Verkehrsbereichen erheblich zur Zinkbelastung beitragen.
Die Kombination aus lokalen Aufnahmerisiken (geringer Abstand zur Wasserfassung) und der Diffusion metallischer Schadstoffe macht einen sorgsamen Umgang nötig. Bereits das Umweltministerium Baden-Württemberg mahnt deshalb: Nur unbelastetes Regenwasser (d.h. von Flächen ohne Kupfer, Zink, Blei) darf direkt versickert werden. In WSG-Zonen sind daher Maßnahmen wie Rückhalteeinrichtungen oder die Auswahl geeigneter Baustoffe Pflicht.
Warum feuerverzinkte Zäune problematisch sind
Ein unbehandelter, feuerverzinkter Stahlzaun ist in Wasserschutzgebieten wegen der ungeschützten Zinkoberfläche heikel. Die pure Zinkauflage steht direkt mit Luft und Wasser in Kontakt – so entsteht zwar oft zunächst eine schützende Passivschicht (Patina), doch diese kann bei Beschädigungen, Abrieb oder saurem Regen aufgerissen werden. In solchen Schadstellen beginnt das blanke Zink dauerhaft zu korrodieren und Zinkionen freizusetzen. In der Folge kann auch unterhalb des Zauns Zink in den Boden einwandern. Ohne zusätzliche Schutzschicht sind feuerverzinkte Zäune folglich eine potentielle Quelle für Zinkeinträge ins Grundwasser.
Fachleute verweisen darauf, dass bauliche Anlagen in WSG ihre Materialwahl streng danach ausrichten sollten, „dass auslaugbare wassergefährdende Bestandteile vermieden werden“. Wird dies missachtet, können Wasserbehörde oder Wassergewinnungsverbände die Nutzung von metallischen Zäunen untersagen oder Auflagen erteilen. Insbesondere in den engeren Schutzzonen (Zone I und II) sind Zäune aus reinem, unbehandeltem Verzinkungsstahl oft nicht genehmigungsfähig.
Vorteile pulverbeschichteter Zäune
Pulverbeschichtung (oder generell Organischlacke auf Zink) kann den Umweltkonflikt weitgehend entschärfen: Bei pulverbeschichteten Zäunen wird auf die feuerverzinkte Oberfläche eine schützende Farb- bzw. Lackschicht aufgetragen. Diese organische Schicht verhindert den direkten Kontakt von Regenwasser mit dem Zink. Folge: Abgesehen von kleinflächigen Beschädigungen verursacht ein nach dem Duplex-Verfahren (Zink + Lack) hergestellter Zaun praktisch keine Zinkemissionen ins Umfeld. Die Korrosionsbeständigkeit steigt dadurch erheblich: Die Zinkauflage bleibt über Jahrzehnte geschützt. Weitere Vorteile der Pulverbeschichtung sind:
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Langfristiger Schutz: Die witterungsbeständige Beschichtung vermeidet Rostbildung und Zinkabrieb.
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Gestalterische Vielfalt: Pulverlacke gibt es in vielen Farbtönen (RAL-Farben), so lässt sich der Zaun optisch anpassen.
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Umweltfreundliche Ausführung: Moderne Pulverlacke sind meist schwermetallfrei und emissionsarm.
All diese Punkte machen pulverbeschichtete Metallzäune zur deutlich umweltverträglicheren Wahl gegenüber blank verzinkten Zäunen im Wasserschutzgebiet. Wichtig ist aber eine hochwertige Anwendung: Beschädigungen an Lackschicht oder Ausblühungen müssen vermieden bzw. fachgerecht nachgebessert werden, damit keine Zinkfreisetzung stattfinden kann.
Weitere geeignete, umweltverträgliche Zaunmaterialien
Neben pulverbeschichtetem Stahl kommen in Wasserschutzgebieten prinzipiell Materialien infrage, die keine wassergefährdenden Stoffe abgeben. Folgende Zaunbaustoffe gelten als unbedenklich:
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Edelstahl (V4A/V2A): Rostfreier Stahl hat im Normalfall eine Wassergefährdungsklasse 0 (keine Gefährdung). Edelstahlzäune sind extrem langlebig, korrosionsbeständig und geben praktisch keine Schadstoffe ab.
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Beschichtete Aluminiumzäune: Aluminium ist leichter als Stahl und rostet nicht. Im Außenbereich abgegebene Aluminiumsalze sind weniger kritisch als Zink. Durch eine zusätzliche Pulverbeschichtung auf Aluminium kann man auch hier die Oberfläche schützen. Wie das Umweltbundesamt bemerkt, stehen Aluminium und Edelstahl explizit als unbedenkliche Alternativen zu Zinkflächen zur Verfügung.
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Holz (umweltfreundlich imprägniert): Ein Holzzaun kann in WSG eine gute Wahl sein, sofern umweltverträgliche Holzschutzmittel verwendet werden. Das heißt: Verzichten Sie auf arsen- oder chromhaltige Imprägnierungen. Kesseldruckimprägnierte Hölzer müssen z.B. zulassungskonforme (chromfreie) Stoffe nutzen. Beliebte Baumaterialien sind kesseldruckimprägnierte Douglasie oder Lärche ohne Schwermetalle, die einen milden Holzschutz bieten. Mit biologischen oder azolorfreien Lasuren und Ölen (ohne Weichmacher oder Biozide) kann man das Holz langlebig schützen, ohne das Grundwasser zu belasten.
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Kunststoff-/Verbundmaterialien: Zäune aus WPC (Holz-Kunststoff-Verbund) oder glasfaserverstärktem Kunststoff können ebenfalls geeignet sein, da sie meist keine Schwermetalle enthalten. Hier lohnt sich der Blick auf Umweltkennzeichen (z.B. Blauer Engel) und die Materialzusammensetzung.
Beim Zaunbau im Wasserschutzgebiet sollte man außerdem auf eine sachgerechte Entwässerung achten. Verhindern Sie, dass gereinigtes Regenwasser direkt durch den Zaun ins Erdreich sickert, wenn es metallisch belastet sein könnte. Ist eine Versickerung nötig, so sollte – sofern hydraulisch möglich – eine angepasste Filter- oder Rückhaltereinrichtung vorgesehen werden. In jedem Fall empfiehlt sich die Absprache mit der Wasserbehörde bzw. dem regionalen Wasserversorger, um individuelle Vorschriften und Empfehlungen (z.B. örtliche Sicherungsgebiete, Wasserversorgungsverbundrichtlinien) zu erfüllen.
Fazit: Beim Zaunbau in WSG-Zonen von Baden-Württemberg ist Vorsicht geboten. Ungeschützte feuerverzinkte Zäune bergen wegen der Zinkauswaschung ein Risiko für Grundwasser und Böden. Pulverbeschichtete Zäune oder Korrosionsschutz nach dem Duplex-Verfahren sind zu bevorzugen, da sie eine schützende Schicht gegen Zinkemissionen bilden. Noch bessere Alternativen stellen robuste, inert bleibende Materialien wie Edelstahl oder beschichtetes Aluminium dar. Mit der Auswahl geeigneter Zaunmaterialien und fachgerechter Ausführung lassen sich die strengen Vorgaben der Wasserschutzgebiets-Richtlinien einhalten und zugleich dauerhaft sicherer Schutz für das Grundwasser gewährleisten.
Quellenangaben
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Bundes-Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §51
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__51.html -
Wasserrechtliche Regelungen Baden-Württemberg (Landeswassergesetz, Wasserschutzverordnung)
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/1ab/page/bsbawueprod.psml -
DVGW-Arbeitsblatt W101 – Technische Regeln für den Trinkwasserschutz
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/forschung/wasser/wasserinstallation/technische_regeln_wasser.pdf -
Umweltbundesamt – Zink und Kupfer als Schadstoffe im Regenwasser
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/regenwasser-und-schadstoffe#zink-und-kupfer-im-regenwasser -
Umweltministerium Baden-Württemberg – Hinweise zum Umgang mit schadstoffbelastetem Regenwasser
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-wasser/grundwasser/wasserschutzgebiete/ -
Technische Empfehlungen zum Korrosionsschutz – Duplex-Verfahren (Feuerverzinkung + Pulverbeschichtung)
https://www.zinkinfo.de/pulverbeschichtung/ -
Umweltbundesamt – Metallbelastungen durch Bau- und Verkehrsflächen
https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/boden/stoffeintraege-in-den-boden#metallbelastungen -
Materialempfehlungen für Zäune im Wasserschutzgebiet (Edelstahl, Aluminium, Holz)
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/de/umweltschutz/wasser/wasserschutzgebiete/
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